Verpflichtungen der Solisten
Bei einer Aufnahme ins Orpheum Förderungsprogramm verpflichten sich Orpheum Solisten vertraglich:
- während mindestens 5 Jahren den Auftritt im Rahmen der Orpheum Konzerte in ihrer Biographie zu erwähnen sowie den Zusatz «Förderung durch die Orpheum Stiftung, Zürich» aufzuführen.
- die Rechte an den anlässlich der Konzerte getätigten Tonaufnahmen (CD und Radio) an die Orpheum Stiftung abzutreten.
- die Rechte an sämtlichem Bildmaterial, das während der Orpheum Veranstaltungen erstellt wurde, an die Orpheum Stiftung abzutreten.
- der Orpheum Stiftung das Recht einzuräumen, die in ihren Veranstaltungen auftretenden Künstler als «Orpheum Solisten» zu bezeichnen und diese auch künftig in Publikationen aufzuführen, die jedoch ausschliesslich der Orpheum Idee dienen dürfen.
29.09.2011
10. Internationale Orpheum Musikfesttage erfolgreich beendet
Mit dem 2. Solistenkonzert vom 23. September 2011 gingen die diesjährigen Orpheum Musikfesttage zur Förderung junger Solisten erfolgreich zu Ende. 3'400 ...
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18.09.2011
Orpheum Public Award for Mozart an Behzod Abduraimov
Am 18. September 2011 fand zum 5. Mal der Orpheum Public Award for Mozart statt - drei Solisten spielten drei späte Klavierkonzerte von Mozart und das Publikum ...
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22.08.2011
Kooperation mit dem Brandenburgischen Staatsorchester
Die erfolgreiche Kooperation der Orpheum Stiftung mit dem Brandenburgischen Staatsorchester geht auch in der Saison 2011/12 weiter und trägt die Orpheum-Idee ...
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22.08.2011
Karen Geoghegan, eine aussergewöhnliche Musikerin zum ersten Mal auf dem Kontinent
Seit ihrem Debüt 2009 bei den Proms mit dem BBC Philharmonic ist Karen Geoghegan eine gefragte Solistin in Grossbritannien. Sie wurde bereits während ihrer ...
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